Es versteht sich im Übrigen von selbst, dass die erfolgreiche Tätigkeit einer Amtsstelle wie die Bundesanwaltschaft mit den entsprechenden Führungsqualitäten des Bundesanwalts bzw. der Bundesanwältin steht und fällt. Meine Erfahrungen besagen zur Genüge, dass alle (ohnehin immer irgendwie hinterher hinkenden) Aufsichtsbemühungen unabhängig vom gewählten Modell versagen, wenn solche Strafverfolgungsbehörden von fachlich und führungsmässig Ungeeigneten geleitet werden. Leider fehlt den zuständigen Aufsichtsinstanzen nicht selten der Mut, durchzugreifen und sich von ungeeigneten Amtsleitern zu trennen.