Im Kanton Zürich befasst sich die Oberstaatsanwaltschaft mehrheitlich nur noch mit Leitungs- und Aufsichtsfunktionen. Mittlerweile dürfte auch die Bundesanwaltschaft eine Grösse erreicht haben, die nach einer Überprüfung der Führungsstrukturen ruft. Deren gegenwärtiger Stand ist dem Unterzeichneten nicht im Detail bekannt, und er weiss auch nicht, inwieweit die unter dem neuen Bundesanwalt vorgenommene Neuausrichtung der Bundesanwaltschaft mit dem offenbar nun vorhandenen Steuerausschuss bereits gegriffen hat. Der Unterzeichnete hat sich ebenfalls nicht mit dem Projekt EffVor 28 befasst. Es scheint aber, dass Art. 9 ff.