Abgrenzungsprobleme der vorstehend skizzierten Art waren in jüngerer Vergangenheit nicht nur auf Bundesebene, sondern auch in gewissen Kantonen zu erkennen. Es ist deshalb die Vereinigung aller Aufsichtsbereiche in der Hand der gleichen Behörde zu postulieren. Mit diesem Postulat in engem Zusammenhang steht das Erfordernis einer