4.2. Vereinigung der Aufsichtskompetenzen in möglichst einer Hand; keine geteilte Aufsicht Erfahrungen in Bund und Kantonen belegen, dass zwar alle bisher bekannten Modelle funktionieren können. Hingegen zeigt sich, dass solche mit einer Aufteilung der Funktionen in fachliche und administrative Aufsicht gelegentlich zu Problemen führen. Dies nicht zuletzt deshalb, weil die Abgrenzung der Materien erfahrungsgemäss schwierig ist und Kompetenzstreitigkeiten zu einer Lähmung der Aufsichtsmechanismen führen können. Abgrenzungsprobleme der vorstehend skizzierten Art waren in jüngerer Vergangenheit nicht nur auf Bundesebene, sondern auch in gewissen Kantonen zu erkennen.