26 Per 1.1.2008 wechselt ebenfalls der Kanton Zug vorzeitig zum Staatsanwaltschaftsmodell. Die dort traditionell starke Führungs- und Aufsichtsrolle des Obergerichts (es ist z.B., wohl einzigartig in der Schweiz, allein zur Antragstellung beim Erlass von Gesetzen in Justizsachen usw. an den Kantonrat zuständig, also nicht der Regierungsrat) nicht geändert, d.h. es bleibt weiterhin Aufsichts- und Disziplinarbehörde über Staatsanwaltschaft und alle Gerichte. VPB/JAAC/GAAC 2008 170 Gutachten