Bezogen auf die Hauptaufgaben einer Staatsanwaltschaft (Führung des Vorverfahrens, Anklageerhebung bzw. Einstellung, Vertretung der Anklagen vor Gericht und den Rechtsmittelbehörden) muss sich dieses Fachwissen primär auf die vor allem kritische Phase des Vorverfahrens beziehen. Und dass die Beaufsichtigung der Bundesanwaltschaft, die sich schwergewichtig mit hochkomplexen Straffällen zu befassen hat, besonders anforderungsreich ist, bedarf keiner weiteren Begründung.