4.1. Fachliche Kompetenz des Aufsichtsorgans Es versteht sich von selbst, dass die Aufsicht über eine Staatsanwaltschaft Fachwissen erfordert, welches angesichts der immer komplexeren Verfahren, mit denen sich die Strafverfolgungsbehörden befassen müssen, nicht gering ist. Bezogen auf die Hauptaufgaben einer Staatsanwaltschaft (Führung des Vorverfahrens, Anklageerhebung bzw. Einstellung, Vertretung der Anklagen vor Gericht und den Rechtsmittelbehörden) muss sich dieses Fachwissen primär auf die vor allem kritische Phase des Vorverfahrens beziehen.