2.1.1., 2.1.2.). Bemerkenswert ist, dass etwa der Kanton Solothurn bei seinem kürzlich erfolgten vorgezogenen Wechsel vom Untersuchungsrichter- zum Staatsanwaltschaftsmodell (der nicht zuletzt im Ungenügen der früher in diesem Kanton bekannten geteilten Aufsicht begründet war) gleichzeitig den Wechsel zur Unterstellung unter die Exekutive vornahm 26.