In den Kantonen, die schon bisher das Staatsanwaltschaftsmodell oder ein vergleichbares System kannten, findet sich eher eine Unterstellung unter die Exekutive. Der durch die StPO bewirkte gesamtschweizerische Übergang zum Staatsanwaltschaftsmodell könnte den Trend hin zur Unterstellung unter die Exekutive verstärken. Dies aus der Überzeugung heraus, dass einerseits eine geteilte Aufsicht nicht optimal ist (nachfolgend Ziff. 4.2, 4.3.), anderseits die Staatsanwaltschaft zwar eine Strafbehörde ist, ihre Tätigkeit jedoch näher bei der Exekutive als bei der Judikativen liegt (dazu vorne Ziff. 2.1.1., 2.1.2.).