3.2. Summarische Würdigung dieser Modelle und ihrer Verbreitung; Tendenzen Die vorstehende, wie erwähnt vereinfachende Darstellung der in der Schweiz bekannten Unterstellungs- bzw. Aufsichtsmodelle zeigt, dass keines in seiner Verbreitung eindeutig vorherrscht. Im Vordergrund steht die Aufsicht durch die Exekutive, jene durch ein oberes kantonales Gericht oder aber die Aufteilung in administrative und fachliche Aufsicht. Dabei lässt sich feststellen, dass in Kantonen, in denen bisher das Untersuchungsrichtermodell (Trennung von Untersuchungs- und Anklagefunktion) gebräuchlich war, tendenziell eine gerichtliche bzw. geteilte Aufsicht vorherrscht.