23 So auch Botschaft (Fn. 1) 1312 oben. Deutlicher war der Begleitbericht zum Vorentwurf für eine Schweizerische Strafprozessordnung, Bundesamt für Justiz, Bern 2001, 261 Mitte: «… Damit stellt die Beschwerde ... ein umfassender Rechtsbehelf dar, der auch die nach einzelnen kantonalen Rechten mit einem besonderen Behelf (z.B. Aufsichts-, Rechtsverweigerungs-, Justizaufsichts- sowie ähnlich der Disziplinarbeschwerde) zu rügende Verhaltensweisen einschliesst....»