Dies folgt daraus, dass die Staatsanwaltschaft insbesondere im Lichte des fortan geltenden Staatsanwaltschaftsmodells in ihrer Funktion teilweise «verlängerter Arm» der Exekutive ist, welcher in allgemeiner Weise die Verbrechensbekämpfung obliegt und die damit auch Einfluss auf die Kriminalpolitik 18 zu nehmen, ja diese letztlich zu definieren hat. Die Exekutive ist dafür insoweit verantwortlich, als sie zusammen mit der Legislative die für die Verbrechensbekämpfung und damit auch die Dotierung der Strafverfolgungsbehörden erforderlichen finanziellen bzw. persönlichen Mittel bereitzustellen hat.