tabellarische Übersicht über die Regelungen bei diesem Autor auf S. 18 und 19; daraus ergibt sich, dass ein Grossteil der kantonalen Prozessgesetz keine Weisungsbefugnisse vorsehen. VPB/JAAC/GAAC 2008 167 Gutachten Eingriffe politischer Behörden in die konkrete Strafverfolgungstätigkeit der Staatsanwaltschaft unbedingt ausgeschlossen» 17.