15 Abs. 2 Satz 2 StPO. Art. 12 des Vernehmlassungsentwurfs für ein BG über die Organisation der Strafbehörden des Bundes vom 28. August 2007 (Im Folgenden StBOG) sieht innerhalb der Bundesanwaltschaft umfassende Weisungsrechte vor. Problematischer sind die Weisungsbefugnisse übergeordneter Aufsichtsbehörden, bei den hier vor allem interessierenden Staatsanwaltschaften jene von übergeordneten Exekutiven oder allenfalls Parlamenten bzw. Gerichten.