2.4. Inwieweit können Staatsanwaltschaften der Weisungsbefugnis der Aufsichtsbehörden, namentlich der Exekutive, unterstellt werden? 2.4.1. Wenn Art. 4 StPO einerseits in Abs. 1 die Unabhängigkeit der Strafbehörden vorsieht, gleichzeitig aber in Abs. 2 Weisungsbefugnisse vorbehält, wird damit ein Interessengegensatz aufgetan. Dieser ist zu lösen, wozu die StPO selbst wenig Erhellendes beiträgt. Unproblematisch sind zunächst die Weisungsbefugnisse innerhalb hierarchisch geordneter Behörden wie Polizei oder Staatsanwaltschaft. Die Weisungsbefugnisse der Staatsanwaltschaft der Polizei gegenüber finden sich ausdrücklich in Art. 15 Abs. 2 Satz 2 StPO.