keit ist unverkennbar 13. So ist vor einigen Jahren das früher sehr weitgehende Weisungsrecht des Regierungsrats im Kanton Zürich 14 stark eingeschränkt worden. Die gewandelten Ansichten finden ihren Ausdruck sodann in den Empfehlungen des Ministerkomitees des Europarates vom Oktober 2000 zur Rolle der Staatsanwaltschaft; diese versuchen – angesichts der grossen Unterschiede zwischen den Rechtssystemen der verschiedenen Ländern recht vorsichtig – die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft mindestens in der Behandlung der konkreten Fälle zu verstärken 15. Bedeutsam für die schweizerische Rechtsentwicklung ist aber vor allem Art.