Ohne hier auf Einzelheiten einzugehen, ist festzustellen, dass zwar eine parlamentarische oder gerichtliche Oberaufsicht aus der Perspektive der Gewaltenteilung sowie (im Falle einer gerichtlichen Aufsicht) der richterlichen Unabhängigkeit je nach Ausgestaltung unproblematisch sein dürfte. Insbesondere eine parlamentarische Oberaufsicht über die Justiz und damit auch die Staatsanwaltschaften ist in der Schweiz allgemein verbreitet und nicht zuletzt dem Bund bekannt (vgl. nachfolgend Ziff. 5.2.4.).