Auch in der Schweiz waren vor allem in früheren Jahrzehnten Regelungen bekannt, nach welchen die Kantonsregierungen ihren Staatsanwaltschaften allgemein, aber auch für die Führung konkreter Untersuchungen Weisungen erteilen konnten 10. Die Rechtsentwicklung geht jedoch eindeutig in Richtung Unabhängigkeit, d.h. einer Beschränkung der Weisungsmöglichkeiten übergeordneter Behörden (nachfolgend Ziff. 2.3. und 2.4.)