Der Blick in die Ordnungen unserer Nachbarländer Frankreich, Deutschland, Liechtenstein und Österreich mit weitgehenden Weisungsrechten seitens der vorgesetzten Ministerien 9 zeigt, dass eine weisungsabhängige Staatsanwaltschaft durchaus mit einem rechtsstaatlichen Strafverfahren vereinbar ist. Auch in der Schweiz waren vor allem in früheren Jahrzehnten Regelungen bekannt, nach welchen die Kantonsregierungen ihren Staatsanwaltschaften allgemein, aber auch für die Führung konkreter Untersuchungen Weisungen erteilen konnten 10.