2. Rechtliches Umfeld der Unterstellung und der Aufsicht über die Staatsanwaltschaften 2.1. Staatsrechtliche Stellung der Staatsanwaltschaft: Ein «compositum mixtum», das eher der Exekutive zuzuordnen ist? 2.1.1. Für die Beantwortung der nachstehend zu behandelnden Themen wie Unabhängigkeit und Weisungsrecht sowie hernach der sachgerechten Beaufsichtigung ist zunächst kurz die Stellung der Staatsanwaltschaft in der Trias staatlicher Tätigkeiten (Legislative, Exekutive und Judikative) zu beleuchten. Einerseits ist unbestritten, dass es sich bei der Staatsanwaltschaft um ein Justizorgan handelt; dies kommt u.a. darin zum Ausdruck, dass die StPO in Art. 12 1 ff.