1.3. Am 5. Oktober 2007 haben die eidgenössischen Räte die Schweizerische Strafprozessordnung (im Folgenden: StPO) verabschiedet. Diese regelt in Zukunft nicht nur die Verfahren in kantonaler Kompetenz; auch das Bundesstrafverfahren (bisher durch die Bundesstrafprozessordnung [BStP] geregelt) fällt unter die StPO. Die StPO ist somit künftig auch auf die durch die Bundesanwaltschaft (die in der StPO Staatsanwaltschaft des Bundes genannt wird) geführten Vorverfahren anwendbar. Wenn die nachfolgenden Ausführungen zumeist von Staatsanwaltschaft sprechen, ist deshalb stets die Bundesanwaltschaft miterfasst.