Der Vollständigkeit halber sei auch hier erwähnt, dass es an einem formellen Gesetz resp. einer entsprechenden Delegationsnorm für Art. 52a Abs. 2 BPV fehlt. Auch daher ist das Rechtsgleichheitsgebot verletzt. 4.3 Führt Art. 52a Abs. 2 BPV zu einer verpönten indirekten Diskriminierung?