Abgesehen davon steht die Beibehaltung des bisher massgeblichen versicherten Verdienstes für die über 55-jährigen Bundesangestellten nicht in direktem Zusammenhang mit Fragen der Beschäfti- 100 gungspolitik, des Arbeitsmarktes oder der beruflichen Bildung. Mit Hinweis allein auf das Alter lassen sich finanzielle Vorteile für die Zeit nach dem Ausscheiden aus dem Bundesdienst nicht rechtfertigen.