91 Vom 55. bis zum 65. Altersjahr Lohn wirksam, und danach Renten wirksam durchschnittlich bis zum 84. Altersjahr (http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/regionen/atlas_de_la_vie_apres_50_ans/sante_et_bien_etre/blank /esperance_de_vie_a_65_ans.html). 92 Siehe zu diesem Gedanken der Weiterversicherung des bisherigen Lohnes die Ausführungen auf der folgenden Seite. Es sei aber auch betont, dass kein Vertrauensschutz für eine bestimmte Altersrente besteht. Diesbezüglich sei vergleichend auch auf die Situation eines privatrechtlich Angestellten hingewiesen. 93 Vgl. Fn 58.