(Waldmann, Jusletter, Fn 32). In diesem Zusammenhang muss betont werden, dass diese qualifizierte Begründungspflicht es verbietet, «für die Beurteilung der Zulässigkeit von Differenzierungen auf in der gesamten Rechts- und Staatsordnung zum Ausdruck kommende Gerechtigkeitsprinzipien abzustellen, wie dies im Kontext des allgemeinen Gleichheitssatzes üblich ist.» (Waldmann, Jusletter, Rz. 33). VPB/JAAC/GAAC 2008, Ausgabe vom 3. Dezember 2008 401 Gutachten Thomas F. Grütter 3.5.1 Prüfungsprogramm