Damit erfülle das BPG die grundsätzlichen Anforderungen an ein Lohnsystem: Anforderungsgerechtheit, Sozialgerechtheit und Leistungsgerechtheit. Die Ausführungsbestimmungen sollen die einzelne Gewichtung vornehmen sowie insbesondere den Höchstlohn sowie den Mindestanteil des Funktionslohnes regeln und damit die gesetzliche Normierung konkretisieren. Der variable Leistungsanteil soll dabei gegenüber dem Erfahrungsanteil und auf Kosten der Automatismen deutlich ausgebaut werden. Ausserdem soll sich der Lohn auch nach dem Markt richten. Weiter wird noch explizite auf den Art. 4 aBV hingewiesen, der für den Bundesgesetzgeber zu beachten sei.