48 Waldmann, Diskriminierungsverbot, S. 717; dieser Autor spricht davon, dass es sich beim Alter um ein persönlichkeitsbezogenes Merkmal handelt, «das je nach Sachbereich und örtlichem sowie zeitlichem Kontext für Angehörige einer jeden Altersgruppe zum stigmatisierenden Identitätsfaktor werden kann. Angesichts des Schutzzweckes von Art. 8 Abs. 2 BV, auch potentielle Angriffe auf die Menschenwürde zu erfassen, ist es geradezu geboten, das Alter schlechthin zum sensiblen Merkmal zu erklären.» 49 Waldmann, Diskriminierungsverbot, S. 717. 50 Vgl. auch J. P. Müller, Diskriminierungsverbote, S. 119 f.