Dies ergibt sich zudem implizite auch aus BGE 126 V 70 E. 4.c/cc S. 74. Das Bundesgericht hat sich bisher soweit ersichtlich betr. dieses Merkmals nie einschränkend geäussert. VPB/JAAC/GAAC 2008, Ausgabe vom 3. Dezember 2008 397 Gutachten Thomas F. Grütter gegenüber Jüngeren, sondern auch umgekehrt; ja es schützt ganz grundsätzlich jede denkbare Altersgruppe vor einer Benachteiligung gegenüber einer anderen. 48