42 AB 1998 N Separatdruck S. 155, Votum Gysin. 43 Zudem lassen sich in der Geschichte keine systematisch benachteiligten Altersgruppen feststellen (Waldmann, Jusletter, Rz. 25). Das Diskriminierungsverbot ist darauf gerichtet, die Würde aller Menschen vor Beeinträchtigungen zu schützen (Waldmann, Jusletter, Rz. 26). 44 Art. 11 BV. 45 Art. 111 f. BV.