von zwei politischen Parteien, 25 dem Schweizerischen Gewerkschaftsbund und mehreren Organisationen 26 verlangt. Der Bundesrat berücksichtigte dieses Anliegen in seinem Verfassungsentwurf von 1996 jedoch nicht und wies stattdessen darauf hin, dass es sich bei der Auflistung der Diskriminierungstatbestände um keine abschliessende Liste handle, die folglich einer Weiterentwicklung durch die Rechtsprechung offen stehe. 27 Das Kriterium des Alters fand erst als Ergebnis der parlamentarischen Verhandlungen Eingang in den Verfassungstext. 28 2.2.2 Begriff der Altersdiskriminierung