Sind diese mit der Ungleichbehandlung verfolgten Ziele zulässig? d) Kann diese Regelung auch mit Blick auf die Verhältnismässigkeit bestehen? 3.5.2 Ist die Altersdiskriminierung von Art. 52a Abs. 2 BPV gerechtfertigt? a) Anknüpfungskriterium Alter b) Normstufe c) Sachliche Gründe d) Verhältnismässigkeit aa) Unzumutbarkeit der Rentenanpassung an den neuen massgebenden Jahreslohn? bb) Ausgleich für Nachteile auf dem Arbeitsmarkt? cc) Soziale Gründe? dd) Weitere Gründe? 3.6 Würdigung