V. Erkenntnisse Gleich wie die Amtsenthebung greift auch die Nichtwiederwahl von Richterinnen und Richtern erheblich in die Rechtsstellung der Betroffenen ein, und die Thematik des Verfahrens rührt an zentralen Werten des Rechtsstaats. Obwohl ausdrücklich kein politisches Verfahren, wird es durch eine ihrem Zuschnitt nach politische Behörde durchgeführt, gegen deren Entscheid überdies kein Rechtsmittel zur Verfügung steht. Gleichzeitig ist das Verfahren rechtlich nur punktuell normiert;