Eine andere Frage ist, ob die Betroffenen Anspruch auf Entschädigung für Anwaltskosten haben, wenn das Verfahren mit einer Bestätigungswahl endet (Einstellungsbeschluss der Kommission, Unterliegen des Antrags auf Nichtwiederwahl in der Vereinigten Bundesversammlung). Eine gesetzliche Grundlage, die ein Recht auf eine Parteientschädigung vermittelt, ist nicht ersichtlich 199. Auch von Verfassung wegen besteht für das Verfahren vor der Gerichtskommission kein Anspruch auf Parteientschädigung 200.