An die Begründungspflicht ist selbstredend auch die Vereinigte Bundesversammlung gebunden. Stimmt sie dem 186 negativen Antrag der Gerichtskommission zu, wird der begründete Antrag zur Entscheidbegründung . Problematisch ist vor diesem Hintergrund die Möglichkeit, dass die Vereinigte Bundesversammlung einen kandidierenden Richter entgegen dem Antrag der Gerichtskommission nicht wiederwählt; hier kann der Anspruch auf Entscheidbegründung nur eingelöst werden, wenn in der Bundesversammlung sachliche Gründe der Nichtwiederwahl offengelegt werden 187.