Eine Nichtwiederwahl bedeutet einen erheblichen Eingriff in die Rechte der Betroffenen. Die Auswirkungen auf die berufliche und persönliche Stellung sind besonders einschneidend, da sich das Verfahren (spätestens wenn es zu einem Antrag an die Vereinigte Bundesversammlung kommt) auch vor den Augen der Öffentlichkeit abspielt. Allfällige Beschneidungen von Verfahrensrechten wiegen umso schwerer, als es nach Massgabe der bundesrechtlichen Ordnung keine richterliche (oder andere rechtliche) Überprüfung der Nichtwiederwahl gibt, sich allfällige Fehler also nicht mehr korrigieren lassen.