(b) Unter Art. 14 Ziff. 1 UNO-Pakt II werden die Staaten mit Blick auf die Sicherstellung der richterlichen Unabhängigkeit aufgefordert, für die Richterernennung klare Verfahren und objektive Kriterien im Gesetz festzuhalten 56. Gegenüber Richterwahlverfahren, wie sie – ähnlich wie in der Schweiz – in einzelnen Teilstaaten der USA vorgesehen sind, hat der Ausschuss Bedenken geäussert und empfiehlt den Systemwechsel zu Verfahren der Richterauswahl, die auf der Leistung der Kandidatinnen und Kandidaten («merit-selection system») beruhen 57. b. Prozedurale Garantien: Anwendbarkeit von Art. 6 Ziff. 1 EMRK bzw. Art. 14 Ziff. 1 UNO-Pakt II?