Diese internationalen Gewährleistungen stellen Minimalgarantien dar. Vor diesem Hintergrund wird der Vollständigkeit halber an dieser Stelle auch geprüft, ob sich aus den Garantien des internationalen Menschenrechtsschutzes Regeln für das Vorgehen der Gerichtskommission ergeben, wenn diese einen Antrag auf Nichtwiederwahl eines Richters oder einer Richterin in Betracht zieht.