VPB/JAAC/GAAC 2008, Ausgabe vom 3. September 2008 357 Gutachten R. Kiener/B. Durrer/St. Fässler/M. Krüsi einstimmung hinsichtlich der Wahlbehörde 15, der Wählbarkeitsvoraussetzungen 16, der Amtsdauer 17 oder der Trägerin der Oberaufsicht 18. Schliesslich gelten die Garantien der richterlichen Unabhängigkeit für beide Gerichtsinstanzen gleichermassen 19. Vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass auch die Wahl der Bundesrichterinnen und Bundesrichter als zustimmungsbedürftige Wahlverfügung ergeht.