Die Fragen werden in der uns vorgelegten Reihenfolge behandelt. Zunächst ist die Rechtsnatur von parlamentarischen Wahlakten zu klären (nachfolgend Ziff. II.), und es sind überblicksweise jene Regeln darzustellen, welche die Gerichtskommission im Rahmen entsprechender Zuständigkeiten generell zu beachten hat. Aufgeführt werden die einschlägigen, für die Kommission verbindlichen Normen des Bundesrechts sowie des Völkerrechts (nachfolgend Ziff. III). Vor diesem Hintergrund wird in einem nächsten Schritt das parlamentarische Verfahren der Ergänzungswahl dargestellt (nachfolgend Ziff. IV). Übergreifende Schlussfolgerungen finden sich in Ziff. V.