Termini chiave: Non rielezione di giudici, indipendenza dei giudici, procedura amministrativa parlamentare, Commissione giudiziaria dell’Assemblea federale plenaria. Regeste: Die Rechtsnatur der Wahl von Richterinnen und Richtern durch die Vereinigte Bundesversammlung ist in Lehre und Rechtsprechung nicht geklärt. Ausser Zweifel steht jedoch, dass die Wiederwahl bzw. Nichtwiederwahl von eidgenössischen Richterinnen und Richtern als Rechtsanwendungsakte einzustufen sind. Im Verfahren vor der Gerichtskommission bzw. vor der Vereinigten Bundesversammlung sind deshalb insbesondere die grundrechtlichen Verfahrensgarantien des Art. 29 BV massgebend (Ziff. II).