Disziplinarische Sanktionen dienen der Aufrechterhaltung der Ordnung sowie der Wahrung des Ansehens und der Vertrauenswürdigkeit einer Behörde. 32 Im Bereich der Gerichte dienen sie der Sicherstellung einer rechtsstaatlichen Justiz und damit der richterlichen Unabhängigkeit, ein Gut, welches sie ihrerseits wiederum gefährden. 33 KIENER zählt zum Disziplinartatbestand der Verletzung von Amtspflichten «Vorgänge, die richterliche Verhaltenspflichten gegenüber den Parteien verletzen oder sonstwie in ernsthafter und objektiver Weise Ansehen und Unabhängigkeit des Amtes beeinträchtigen;