3. Zusätzliche Amtspflichten der Richterinnen und Richter des Bundesstrafgerichts mit bestimmten Funktionen innerhalb des Gerichts? Zusätzliche Pflichten des Gerichtspräsidenten oder der Kammerpräsidenten des Bundesstrafgerichts entspringen gegebenenfalls besonderen Führungs-, Verwaltungs- oder Aufsichtsaufgaben, die mit diesen Funktionen verbunden sind. Die Präsidialaufgaben sind im Einklang mit den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen und in gewissenhafter Weise zu erfüllen.