2. Besondere Amtspflichten der Richterinnen und Richter des Bundesstrafgerichts? Besondere Pflichten der Richterinnen und Richter des Bundesstrafgerichts ergeben sich allenfalls aus der Besonderheit ihrer Aufgaben im Bereich der Strafrechtspflege oder bei der Wahrnehmung von Aufsichtsfunktionen. Ansonsten gelten die gleichen Amtspflichten wie für die Mitglieder des Bundesverwaltungsgerichts.