Im Fall Kopp (BGE 116 IV 56) hat das Bundesgericht festgehalten, dass bei Bundesräten wegen ihrer verfassungsrechtlichen Stellung und Funktion als Mitglieder der obersten leitenden und vollziehenden Behörde der Eidgenossenschaft sowie aufgrund des abgelegten Amtseides erhöhte Anforderungen an die Sorgfalts- und Treuepflicht zu stellen seien. 26 Was für die Bundesrätinnen und Bundesräte gilt, muss − unter Berücksichtung der Bedeutung des Richteramtes − auch für die Mitglieder der eidgenössischen Gerichte Geltung haben.