Die konkreten Pflichten sind von der jeweiligen Aufgabe der entsprechenden Richterin oder des entsprechenden Richters abhängig (Rechtsprechung, Tätigkeit in der Justizverwaltung, Aufsichtsfunktion). Innerhalb der Rechtsprechung sind die Aufgaben wiederum verschieden je nach Art des Verfahrens (erstinstanzliches Strafverfahren, Beschwerdeverfahren in verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten usw.) oder der Funktion der Richterin oder des Richters innerhalb des Verfahrens (Instruktion, Verhandlungsleitung, Erstellen des Referats, Mitwirkung bei der Entscheidfindung, Genehmigung des Urteilsentwurfs, Unterschriftsberechtigung usw.). 13