So erblickte die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates und des Ständerates im Umstand, dass ein ehemaliger Präsident des früheren Kassationshofes des Bundesgerichts ein Urteil auf dem Zirkulationsbogen als einstimmig gefällt deklariert hatte, obwohl nur eine Mehrheit, aber keine Einstimmigkeit vorlag, als Amtspflichtverletzung (Verletzung der Bestimmungen über das Zirkulationsverfahren und die öffentliche Beratung). 12 Neben der Rechtsprechung können Richterinnen und Richter auch Aufgaben in der Justizverwaltung wahrnehmen (z.B. Organisation der Gerichte, Abteilungen und Kammern, Gerichtsleitung, Teile des Personal- und Finanzwesens, vgl. Art. 13 ff. SGG und Art.