SR 173.71] und Verwaltungsgerichtsgesetz vom 17. Juni 2005 [VGG; SR 173.32]) niedergelegt (Wahl, Unvereinbarkeiten, Ermächtigung zur Ausübung von Nebenbeschäftigungen, Dauer der Amtsperiode, Amtsenthebung, Amtseid, Veränderung des Beschäftigungsgrades während der Amtsdauer). Die vermögensrechtliche und die strafrechtliche Verantwortlichkeit sind im Verantwortlichkeitsgesetz vom 14. März 1958 (VG; SR 170.32) geregelt.