Die entsprechende Verordnung der Bundesversammlung vom 13. Dezember 2002 über das Arbeitsverhältnis und die Besoldung der Richter und Richterinnen des Bundesstrafgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts (Richterverordnung; SR 173.711.2) ist − mit Blick auf die richterliche Unabhängigkeit und die Magistratspersonen ähnliche Stellung der Gerichtsmitglieder − bewusst knapp gehalten. 4 Wichtige Elemente des Arbeitsverhältnisses sind bereits in den Gerichtsorganisationsgesetzen (Strafgerichtsgesetz vom 4. Oktober 2002 [SGG; SR 173.71] und Verwaltungsgerichtsgesetz vom 17. Juni 2005 [VGG;