indes hat der Gerichtshof die Tendenz, Empfehlungen des Ministerkomitees in seinen Urteilen anzurufen und in seine Rechtsprechung einfliessen zu lassen. Die vorgeschlagenen Änderungen betreffend Nothilfe sind geeignet, je nach Konstellation zu Problemen im Lichte von Art. 3 EMRK (allein und in Verbindung mit Art. 14 EMRK) zu führen; sie verstossen aber nach dem derzeitigen Stand der Rechtsprechung nicht a priori gegen die genannten Bestimmungen. 3.2 Le Pacte international relatif aux droits économiques, sociaux et culturels 43