6. Gemäss den allgemeinen Bemerkungen, die der Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte mit Bezug auf den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte gemacht hat, könnten die geplanten Änderungen von Artikel 83 des Asylgesetzes in Widerspruch geraten zur internationalen Verpflichtung, die für das Existenzminimum notwendigen Mittel zu garantieren, die den Kerngehalt der Rechte bilden, die namentlich in Artikel 11 des Paktes festgeschrieben sind (Ziff. 3.2).